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"The finest language is mostly made up of simple, unimposing words."  George Eliot

Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich

(1) Diese Auftragsbedingungen gelten für Verträge zwischen dem Übersetzer und seinen Auftraggebern, soweit nicht etwas anderes ausdrücklich vereinbart oder gesetzlich unabdingbar vorgeschrieben ist.
(2) Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sind für den Übersetzer nur verbindlich, wenn er sie ausdrücklich anerkannt hat.

2. Umfang des Übersetzungsauftrags

Die Übersetzung bzw. das Korrekturlesen wird nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung sorgfältig ausgeführt. Der Auftraggeber erhält die vertraglich vereinbarte Ausfertigung der Übersetzung bzw. der korrigierten Version seines Dokuments.

3. Mitwirkungs- und Aufklärungspflicht des Auftraggebers

(1) Der Auftraggeber hat den Übersetzer rechtzeitig über besondere Ausführungsformen der Übersetzung zu unterrichten (Übersetzung auf Datenträgern, Anzahl der Ausfertigungen, Druckreife, äußere Form der Übersetzung etc.). Ist die Übersetzung für den Druck bestimmt, hat der Auftraggeber dem Übersetzer einen Korrekturabzug zu überlassen.
(2) Informationen und Unterlagen, die zur Erstellung der Übersetzung notwendig sind, hat der Auftraggeber unaufgefordert und rechtzeitig dem Übersetzer zur Verfügung zu stellen (Glossare des Auftraggebers, Abbildungen, Zeichnungen, Tabellen, Abkürzungen etc.).
(3) Fehler, die sich aus der Nichteinhaltung dieser Obliegenheiten ergeben, gehen nicht zu Lasten des Übersetzers.

4. Angebot

Auf Grundlage der zu bearbeitenden Dokumente und notwendigen Informationen erstellt der Übersetzer ein Angebot, das einen Monat lang gültig bleibt.

5. Mängelbeseitigung

(1) Der Übersetzer behält sich das Recht auf Mängelbeseitigung vor. Der Auftraggeber hat Anspruch auf Beseitigung von möglichen in der Übersetzung enthaltenen Mängeln, sofern er innerhalb von 7 Tagen (Eingang beim Übersetzer) einen objektiv vorhandenen Mangel rügt und diesen so genau wie möglich beschreibt. Erhebt der Auftraggeber innerhalb dieser Frist keine schriftliche Einwendung, so gilt die Übersetzung als genehmigt. Der Auftraggeber verzichtet in diesem Fall auf sämtliche Ansprüche, die ihm wegen eventueller Mängel der Übersetzung zustehen könnten.
(2) Im Falle des Fehlschlagens der Nachbesserung oder einer Ersatzlieferung leben die gesetzlichen Gewährleistungsrechte wieder auf, sofern nicht eine andere Vereinbarung getroffen wurde.

6. Haftung

(1) Der Übersetzer haftet bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz. Die Haftung bei leichter Fahrlässigkeit tritt nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten ein. Der Übersetzer haftet höchstens im Umfang des jeweiligen Auftragswerts.
(2) Der Übersetzer lehnt jegliche Haftung im Falle fehlerhafter oder nicht eindeutiger Ausgangstexte ab. Der Auftraggeber hat die Übersetzung/das korrigierte Dokument auf ihre/seine Richtigkeit zu prüfen.
(3) Der Auftraggeber hat sicherzustellen, dass er die Rechte an den fraglichen Dokumenten besitzt. Der Übersetzer kann in diesem Zusammenhang nicht haftbar gemacht werden.
(4) Der Übersetzer haftet nicht für Schäden, die durch Störung seiner Arbeit, zum Beispiel durch höhere Gewalt wie Naturereignisse und Verkehrsstörungen, Netzwerk- und Serverfehler, etwaige andere Leistungs- und Übertragungsstörungen und sonstige vom Übersetzer nicht zu vertretenden Hindernisse entstehen. In solchen Ausnahmefällen ist der Übersetzer berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Auch für Schäden, die durch Viren entstehen, haftet der Übersetzer nicht. Er verwendet eine Anti-Virus-Software und empfiehlt dies ebenfalls dem Auftraggeber. Bei Lieferungen von Übersetzungen in Dateiform ist der Auftraggeber für eine endgültige Überprüfung der übermittelten Dateien und Texte zuständig. Diesbezügliche Schadensersatzansprüche können nicht anerkannt werden.

7. Berufsgeheimnis

Der Übersetzer verpflichtet sich, alle Texte vertraulich zu behandeln und Stillschweigen über alle Tatsachen zu bewahren, die ihm im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit für den Auftraggeber bekannt werden.

8. Vergütung / Zahlungsbedingungen

(1) Das Honorar ist fällig laut Rechnungsstellung.
(2) Der Übersetzer hat neben dem vereinbarten Honorar Anspruch auf die Erstattung der tatsächlich angefallenen und mit dem Auftraggeber abgestimmten Aufwendungen.
(3) Der Übersetzer kann bei umfangreichen Übersetzungen den Vorschuss verlangen, der für die Durchführung der Übersetzung objektiv notwendig ist. In begründeten Fällen kann er die Übergabe seiner Arbeit von der vorherigen Zahlung seines vollen Honorars abhängig machen.
(4) Kommt der Auftraggeber in Zahlungsverzug, kann der Übersetzer die Lieferung ausstehender Leistungen von der vorherigen Begleichung der geschuldeten Zahlungen abhängig machen.
(5) Zusätzlich berechnet wird der Aufwand, der (a) durch fehlerhafte oder nicht eindeutige Ausgangstexte, (b) durch Änderungen am Ausgangstext von Seiten des Kunden nach Auftragserteilung, (c) aufgrund stilistischer oder lexikalischer Änderungswünsche des Kunden nach der Lieferung oder (d) durch zusätzliche Beratung nach der Lieferung entsteht. Diese zusätzlichen Leistungen werden mit 50 Euro netto pro Stunde in Rechnung gestellt.

9. Stornierung

Tritt der Auftraggeber nach der Angebotsannahme vom Vertrag zurück, hat er bereits ausgeführte Leistungen zu 100%, noch ausstehende zu 50%, mindestens aber 25% des Auftragsvolumens zu bezahlen.

10. Eigentumsvorbehalt und Urheberrecht

(1) Die Übersetzung bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Übersetzers. Bis dahin hat der Auftraggeber kein Nutzungsrecht.
(2) Der Übersetzer behält sich sein Urheberrecht vor.
(3) Insbesondere bei Aufträgen künstlerischen Inhalts kann der Übersetzer auf Nennung seines Namens bestehen.

11. Anwendbares Recht

(1) Für den Auftrag und alle sich daraus ergebenden Ansprüche gilt deutsches Recht.
(2) Die Wirksamkeit dieser Auftragsbedingungen wird durch die Nichtigkeit und Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen nicht berührt.

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